Fachanwalt für Familienrecht
Die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht ist gesetzlich geschützt und wird von der Rechtsanwaltskammer erst nach Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung verliehen. Verlangt werden 120 selbst bearbeitete Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren.
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