Glossar
Versorgungsausgleich bei kurzer Ehezeit
Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte dies ausdrücklich beantragt. Die Ehezeit beginnt dabei am ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
- Begriff
- Versorgungsausgleich bei kurzer Ehezeit
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 3 Versorgungsausgleichsgesetz. Diese Ausnahme soll den Verwaltungsaufwand eines Versorgungsausgleichs bei sehr kurzen Ehen vermeiden, wenn keiner der Beteiligten daran ein Interesse hat.
Wird kein Antrag gestellt, unterbleibt der Versorgungsausgleich bei einer solchen kurzen Ehe vollständig, unabhängig davon, ob während der Ehezeit tatsächlich unterschiedlich hohe Anrechte erworben wurden.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 3 Versorgungsausgleichsgesetz, Ehezeit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.