Glossar
Trennungsjahr
Leben Eheleute seit einem Jahr getrennt und stimmen beide der Scheidung zu oder stellen beide den Antrag, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet. Ohne dieses Einvernehmen wird das Scheitern erst nach drei Jahren Getrenntleben unwiderlegbar vermutet.
- Begriff
- Trennungsjahr
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 1566 BGB. Beim einjährigen Getrenntleben ist zusätzlich erforderlich, dass beide Ehegatten die Scheidung wollen oder der Antragsgegner ihr zustimmt, beim dreijährigen Getrenntleben genügt allein der Zeitablauf.
Das Trennungsjahr beginnt nicht erst mit der Zustellung eines Schriftstücks, sondern mit dem tatsächlichen Beginn des Getrenntlebens im Sinne von Paragraf 1567 BGB, das im Streitfall im Zweifel nachzuweisen ist.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 1566 BGB, Vermutung für das Scheitern, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.