Glossar
Getrenntleben
Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte erkennbar nicht will, dass sie wiederhergestellt wird, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Eine Trennung ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich, wenn die Eheleute dort räumlich getrennt leben.
- Begriff
- Getrenntleben
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 1567 BGB. Ein kurzer, ernsthafter Versöhnungsversuch unterbricht oder hemmt die Trennungsfristen des Paragraf 1566 BGB ausdrücklich nicht, ein gescheiterter Versöhnungsversuch wirft die Frist also nicht zurück auf null.
Wer beweisen muss, seit wann Getrenntleben besteht, sollte den Zeitpunkt und die Umstände der Trennung dokumentieren, etwa durch eine schriftliche Mitteilung oder den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 1567 BGB, Getrenntleben, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.