Scheidungsanwälteverzeichnis

Glossar

Zugewinngemeinschaft

Ohne abweichenden Ehevertrag leben Eheleute automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Während der Ehe bleibt das Vermögen jedes Ehegatten rechtlich getrennt, erst bei Beendigung des Güterstands wird der während der Ehe erzielte Wertzuwachs ausgeglichen.

Begriff
Zugewinngemeinschaft
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 1363 BGB. Anders als bei einer Gütergemeinschaft entsteht kein gemeinsames Vermögen während der Ehe, jeder Ehegatte bleibt Eigentümer dessen, was ihm gehört oder was er hinzuerwirbt.

Erst die Scheidung oder eine andere Beendigung des Güterstands löst den Zugewinnausgleich aus, der den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs zwischen beiden Ehegatten ausgleicht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 1363 BGB, Zugewinngemeinschaft, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Fließtexte dieser Seiten (Überschriften, Beschreibungen, Ratgeber- und Glossarinhalte) entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen und werden vor der Veröffentlichung geprüft. Die Hero-Bilder sind mit einem Bildmodell erzeugt. Name, Anschrift und Kontaktdaten der Kanzleien stammen unverändert aus OpenStreetMap. Das Familienrecht ordnet ein Skript nach festen Suchmustern zu, die mit Hilfe eines Sprachmodells entworfen und an Stichproben geprüft wurden. Ein Rechtsgebiet, das die Website nicht nennt, ergänzt kein Modell.

Korrekturweg

Eine falsche Anschrift, eine geschlossene Kanzlei oder eine Kanzlei, die kein Familienrecht mehr anbietet, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Website der Kanzlei und mit OpenStreetMap ab und korrigieren belegte Fehler.

Stand dieser Angaben: 12. September 2026.