Glossar
Härtefallscheidung
Eine Härtefallscheidung erlaubt die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres, wenn die Fortsetzung der Ehe aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte für den Antragsteller darstellen würde. Das ist die enge Ausnahme vom Grundsatz der einjährigen Trennungszeit.
- Begriff
- Härtefallscheidung
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 1565 Absatz 2 BGB. In der gerichtlichen Praxis wird die Härte eng ausgelegt, typische Beispiele sind schwere Gewalt oder gravierendes Fehlverhalten gegenüber dem Antragsteller, nicht bloße Zerrüttung der Beziehung.
Eine Härtefallscheidung ist die Ausnahme, nicht die Regel: In den allermeisten Fällen ist das reguläre Trennungsjahr abzuwarten, bevor eine Scheidung eingereicht werden kann.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 1565 BGB, Scheitern der Ehe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.