Glossar
Zuweisung der Ehewohnung
Bei der Trennung kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm die Ehewohnung oder ein Teil davon zur alleinigen Nutzung überlassen wird, wenn das nötig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Bei Gewalt oder Drohungen ist in der Regel die gesamte Wohnung dem gefährdeten Ehegatten zu überlassen.
- Begriff
- Zuweisung der Ehewohnung
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 1361b BGB. Der ausziehende Ehegatte darf die Nutzung durch den anderen nicht behindern, kann für die Überlassung aber eine angemessene Vergütung verlangen.
Wer nach der Trennung auszieht und innerhalb von sechs Monaten keine ernsthafte Rückkehrabsicht erklärt, gilt gesetzlich als jemand, der dem anderen das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 1361b BGB, Ehewohnung bei Getrenntleben, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.