Glossar
Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben
Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt, kann jeder Elternteil beim Familiengericht beantragen, ihm die elterliche Sorge allein zu übertragen. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn der andere Elternteil zustimmt oder die Übertragung dem Kindeswohl entspricht.
- Begriff
- Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 1671 BGB. Ohne Zustimmung des anderen Elternteils prüft das Familiengericht, ob eine Aufhebung der gemeinsamen Sorge und Übertragung auf einen Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht.
Kinder ab 14 Jahren können der Übertragung der Alleinsorge widersprechen, ihr Widerspruch bindet das Gericht zwar nicht zwingend, muss aber in die Kindeswohlprüfung einbezogen werden.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 1671 BGB, Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.