Scheidungsanwälteverzeichnis

Glossar

Trennungsunterhalt

Ab der Trennung, aber vor der rechtskräftigen Scheidung, kann ein Ehegatte vom anderen den nach den ehelichen Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalt verlangen. Ein bislang nicht erwerbstätiger Ehegatte muss sich in dieser Zeit noch nicht vollständig selbst versorgen können.

Begriff
Trennungsunterhalt
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 1361 BGB. Ob und in welchem Umfang eine Erwerbsobliegenheit während der Trennungszeit besteht, richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen, insbesondere einer früheren Erwerbstätigkeit und der Dauer der Ehe.

Der Trennungsunterhalt endet mit der rechtskräftigen Scheidung, ab diesem Zeitpunkt gelten die eigenständigen und strengeren Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 1361 BGB, Unterhalt bei Getrenntleben, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.