Scheidungsanwälteverzeichnis

Glossar

Scheitern der Ehe

Eine Scheidung setzt voraus, dass die Ehe gescheitert ist: die Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr, und es ist nicht zu erwarten, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Vor Ablauf eines Trennungsjahres kann geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Begriff
Scheitern der Ehe
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 1565 BGB. Das deutsche Scheidungsrecht kennt kein Verschuldensprinzip mehr, es kommt allein auf das objektive Scheitern der Lebensgemeinschaft an, nicht darauf, wer die Trennung verursacht hat.

In der Praxis wird das Scheitern nach einjährigem oder dreijährigem Getrenntleben unwiderlegbar vermutet, eine gerichtliche Prüfung der eigentlichen Beziehung findet dann nicht mehr statt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 1565 BGB, Scheitern der Ehe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.