Was eine Scheidung kostet und wie Sie den Betrag berechnen
Aus dem Mindestverfahrenswert von 3.000 Euro ergeben sich 975,41 Euro. Mit Tabellen aus FamGKG und RVG, drei Rechenbeispielen und Verfahrenskostenhilfe.
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Diese Artikel ordnen ein, was das Verzeichnis auflistet: worauf bei der Auswahl zu achten ist, was die Angaben bedeuten und wo ihre Grenzen liegen. Jeder Artikel beginnt mit der Antwort, nicht mit ihrer Ankündigung.
Aus dem Mindestverfahrenswert von 3.000 Euro ergeben sich 975,41 Euro. Mit Tabellen aus FamGKG und RVG, drei Rechenbeispielen und Verfahrenskostenhilfe.
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Die Erstberatung kostet höchstens 190 Euro netto nach § 34 RVG. Dazu Vergütungsvereinbarung, Beratungshilfe ab 15 Euro und der Fachanwaltstitel im Detail.
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Scheitern der Ehe nach § 1565 BGB, Trennungsjahr, Inhalt der Antragsschrift, zuständiges Gericht, Verbund der Folgesachen und der Weg zur Rechtskraft.
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Halbteilung nach § 1 VersAusglG, Ehezeit auf den Tag genau, interne und externe Teilung, Bagatellgrenze 2026 bei 39,55 Euro, Ausschluss per Notarvertrag.
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Trennung nach § 1567 BGB auch in derselben Wohnung, Trennungs- und Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026, Ehewohnung und Steuerklassen.
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Gemeinsame Sorge endet nicht mit der Scheidung. Alleinsorge nur auf Antrag, Umgangsrecht, Wechselmodell nach BGH XII ZB 601/15 und Beschleunigungsgebot.
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