Glossar
Elterliche Sorge
Eltern haben die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen, sie umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge. Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen, unabhängig davon, wie die Eltern zueinander stehen.
- Begriff
- Elterliche Sorge
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 1626 BGB. Eine Trennung oder Scheidung der Eltern ändert an der gemeinsamen elterlichen Sorge zunächst nichts, sie bleibt in aller Regel bestehen, sofern kein Elternteil eine Übertragung der Alleinsorge beantragt.
Das Gesetz verlangt, Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand in Fragen der elterlichen Sorge einzubeziehen und Meinungsverschiedenheiten möglichst einvernehmlich zu klären, statt sie dem Kind zu überlassen.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 1626 BGB, Elterliche Sorge, Grundsätze, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Die Fließtexte dieser Seiten (Überschriften, Beschreibungen, Ratgeber- und Glossarinhalte) entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen und werden vor der Veröffentlichung geprüft. Die Hero-Bilder sind mit einem Bildmodell erzeugt. Name, Anschrift und Kontaktdaten der Kanzleien stammen unverändert aus OpenStreetMap. Das Familienrecht ordnet ein Skript nach festen Suchmustern zu, die mit Hilfe eines Sprachmodells entworfen und an Stichproben geprüft wurden. Ein Rechtsgebiet, das die Website nicht nennt, ergänzt kein Modell.
Korrekturweg
Eine falsche Anschrift, eine geschlossene Kanzlei oder eine Kanzlei, die kein Familienrecht mehr anbietet, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Website der Kanzlei und mit OpenStreetMap ab und korrigieren belegte Fehler.
Stand dieser Angaben: 12. September 2026.