Scheidungsanwälteverzeichnis

Glossar

Verfahrenswert der Scheidung

Der Verfahrenswert einer Scheidung bemisst sich unter anderem am dreimonatigen Nettoeinkommen beider Ehegatten und liegt gesetzlich zwischen 3.000 und 1 Million Euro. Von diesem Wert hängen die Gerichtskosten und die gesetzliche Anwaltsvergütung im Scheidungsverfahren ab.

Begriff
Verfahrenswert der Scheidung
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 43 Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). Das Gericht bestimmt den konkreten Wert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, etwa Umfang und Bedeutung mitverhandelter Folgesachen wie Versorgungsausgleich oder Unterhalt.

Je mehr Folgesachen im Scheidungsverbund mitentschieden werden, desto höher steigt in der Regel der Gesamtverfahrenswert und damit auch die Gerichts- und Anwaltskosten, weil jede Folgesache eigenständig bewertet wird.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 43 FamGKG, Ehesachen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.