Glossar
Erstberatungsgebühr
Für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher darf ein Rechtsanwalt ohne abweichende Vergütungsvereinbarung höchstens 190 Euro netto verlangen, für eine Beratung oder ein schriftliches Gutachten höchstens 250 Euro netto. Diese Deckelung gilt nur gegenüber Verbrauchern, nicht gegenüber Unternehmen.
- Begriff
- Erstberatungsgebühr
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Ohne gesonderte Gebührenvereinbarung gelten für die Beratung selbst die Vorschriften des bürgerlichen Rechts.
Für das eigentliche Scheidungsverfahren richtet sich das Anwaltshonorar dagegen nach dem gerichtlichen Verfahrenswert, nicht nach der Erstberatungsgebühr.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Beratung, Gutachten und Mediation, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.