Scheidungsanwälteverzeichnis

Glossar

Ehevertrag

In einem Ehevertrag können Eheleute ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln, den gesetzlichen Güterstand ändern oder aufheben und Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich treffen. Ein Ehevertrag ist sowohl vor als auch während der Ehe möglich, für güterrechtliche Regelungen ist notarielle Beurkundung vorgeschrieben.

Begriff
Ehevertrag
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 1408 BGB. Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich in einem Ehevertrag unterliegen zusätzlich besonderen Wirksamkeitsvoraussetzungen des Versorgungsausgleichsgesetzes, damit ein Ehegatte nicht einseitig auf existenzsichernde Ansprüche verzichtet.

Ein Ehevertrag ist besonders sinnvoll, wenn beide Seiten von Anfang an eine vom gesetzlichen Regelfall abweichende Verteilung von Vermögen und Versorgungsanrechten wollen, etwa bei sehr unterschiedlichem Vermögen zu Beginn der Ehe.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 1408 BGB, Vertragsfreiheit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.