Glossar
Kindeswohlprinzip
In familiengerichtlichen Verfahren über Sorgerecht und Umgang trifft das Gericht diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände und der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Das Kindeswohl ist der zentrale gesetzliche Maßstab, nicht der Wunsch der Eltern.
- Begriff
- Kindeswohlprinzip
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 1697a BGB. Zu den zu berücksichtigenden Umständen gehört ausdrücklich das Bedürfnis des Kindes nach kontinuierlichen und stabilen Lebensverhältnissen.
Das Kindeswohlprinzip gilt für alle Entscheidungen dieses Titels, von der Übertragung der Alleinsorge bis zur Ausgestaltung des Umgangs, und wird von keiner elterlichen Vereinbarung automatisch außer Kraft gesetzt.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 1697a BGB, Kindeswohlprinzip, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.