Scheidungsanwälteverzeichnis

Glossar

Versorgungsausgleich

Im Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Anteile von Renten- und Versorgungsanrechten hälftig zwischen den geschiedenen Ehegatten geteilt. Wer während der Ehe mehr Ansprüche aufgebaut hat, etwa durch höheres Einkommen, gibt die Hälfte des Unterschieds an den anderen ab.

Begriff
Versorgungsausgleich
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 1 Versorgungsausgleichsgesetz. Ausgeglichen werden unter anderem gesetzliche Rentenanwartschaften, Betriebsrenten und private Altersvorsorgeverträge, jeweils bezogen auf den während der Ehe erworbenen Anteil.

Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt, sofern er nicht durch Ehevertrag wirksam ausgeschlossen wurde. Er läuft unabhängig vom Zugewinnausgleich, der das übrige Vermögen betrifft.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 1 Versorgungsausgleichsgesetz, Halbteilung der Anrechte, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.