Glossar
Versorgungsausgleich
Im Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Anteile von Renten- und Versorgungsanrechten hälftig zwischen den geschiedenen Ehegatten geteilt. Wer während der Ehe mehr Ansprüche aufgebaut hat, etwa durch höheres Einkommen, gibt die Hälfte des Unterschieds an den anderen ab.
- Begriff
- Versorgungsausgleich
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 1 Versorgungsausgleichsgesetz. Ausgeglichen werden unter anderem gesetzliche Rentenanwartschaften, Betriebsrenten und private Altersvorsorgeverträge, jeweils bezogen auf den während der Ehe erworbenen Anteil.
Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt, sofern er nicht durch Ehevertrag wirksam ausgeschlossen wurde. Er läuft unabhängig vom Zugewinnausgleich, der das übrige Vermögen betrifft.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 1 Versorgungsausgleichsgesetz, Halbteilung der Anrechte, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.