Glossar
Umgangsrecht
Ein Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, und jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Beide Eltern müssen unterlassen, was die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil schädigt oder die Erziehung erschwert.
- Begriff
- Umgangsrecht
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 1684 BGB. Das Familiengericht entscheidet auf Antrag über Umfang und Ausgestaltung des Umgangs und kann Anordnungen treffen, um die Umgangspflichten der Eltern durchzusetzen.
Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangs ist nur zulässig, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, eine längerfristige Beschränkung nur, wenn andernfalls das Kindeswohl gefährdet wäre.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 1684 BGB, Umgang des Kindes mit den Eltern, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.