Was eine Scheidung kostet und wie Sie den Betrag berechnen
Eine Scheidung kostet mindestens 975,41 Euro an Gerichts- und Anwaltsgebühren, gerechnet aus dem Mindestverfahrenswert von 3.000 Euro nach § 43 FamGKG.
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Die Anwaltskanzlei Anwaltskanzlei Gass hat ihre Anschrift in Simmern. Im Datensatz notiert: Gerbereistraße 2, 55469. Der Eintrag ist telefonisch unter +49 6761 14785, per E-Mail und online unter anwaltskanzlei-gass.de zu erreichen. Vermerkt ist außerdem: Rechtsgebiet Familienrecht.
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Eine Scheidung kostet mindestens 975,41 Euro an Gerichts- und Anwaltsgebühren, gerechnet aus dem Mindestverfahrenswert von 3.000 Euro nach § 43 FamGKG.
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Ein erstes Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt kostet Verbraucher höchstens 190 Euro netto, also 226,10 Euro mit Umsatzsteuer (§ 34 Absatz 1 Satz 3 RVG).
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Einen Scheidungsantrag reicht ein Rechtsanwalt beim Familiengericht ein.
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